Physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung z.B. als Allgemeine Krankengymnastik (KG), Neurophysiologische Krankengymnastik (KG-ZNS), Krankengymnastik am Gerät (KGG), Manuelle Therapie (MT), etc.
Neben dem Arzt kann ein Physiotherapeut mit der Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker im Erstkontakt mit Patienten treten und Verordnungen ausstellen, welche von privaten Krankenkassen und Beihilfen erstattet werden.